Optionale Ratenversicherung (Basisdeckung)
1. Ratenversicherung (RV) – Leistungsumfang
Absicherung der monatlichen Kreditraten bei unverschuldeten finanziellen Engpässen infolge von Krankheit oder Jobverlust.
- Vollständige Arbeitsunfähigkeit (Krankheit/Unfall): Übernahme der im Kreditvertrag festgelegten monatlichen Rate (max. CHF 2'500.- pro Monat) nach Ablauf einer Wartefrist von 60 Tagen, für maximal 9 Monate pro Schadensfall.
- Unverschuldete Arbeitslosigkeit: Übernahme der monatlichen Kreditrate bis max. CHF 2'500.- pro Monat für höchstens 9 Monate. Es gilt eine 60-tägige Karenzfrist ab Versicherungsbeginn.
2. Gesetzliche Aufnahmebedingungen (Art. A AVB)
Versicherungsschutz wird ausschliesslich Personen gewährt, welche am Tag des Beitritts folgende Kriterien kumulativ erfüllen:
- Mindestens 18 Jahre alt und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Wohnsitz und ordentlicher Lebensmittelpunkt in der Schweiz.
- Erste eingetragene Person («Kreditnehmer») auf dem zugrundeliegenden Kreditvertrag.
- Nachweis einer festen, bezahlten Beschäftigung in der Schweiz unter einem unbefristeten, ungekündigten Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden bei demselben Arbeitgeber.
- Keine Kenntnis oder begründete Vorahnung einer unmittelbar bevorstehenden Kündigung oder Entlassung.
3. Wichtige Ausschlüsse (Art. E & G AVB)
Leistungen sind unter anderem in folgenden Szenarien explizit ausgeschlossen:
- Leiden, Krankheiten, Unfälle oder chronische Beschwerden, welche der versicherten Person beim Beitritt bereits bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen (Vorherbestehende Leiden).
- Psychische Erkrankungen oder Wirbelsäulenleiden, sofern diese nicht durch eindeutige bildgebende Verfahren (Röntgen, MRI) klinisch nachgewiesen sind.
- Selbsttötungsversuche, vorsätzliche Selbstverletzung oder Missbrauch von nicht ärztlich verschriebenen Medikamenten/Drogen.
- Beendigung eines von vornherein befristeten Arbeitsverhältnisses oder Kündigungen während der Probezeit.
- Erwerbsunfähigkeit infolge der Ausübung gefährlicher Wagnisse, Extremsportarten oder bei Berufssportlern.
Kundeninformation nach Art. 45 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)
Im Rahmen der Transparenzpflichten des Schweizerischen Versicherungsaufsichtsrechts informieren wir Sie wie folgt:
- Identität des Versicherers: Risikoträgerin ist die AXA Versicherungen AG, General-Guisan-Strasse 40, 8400 Winterthur.
- Rolle von nexusFin: nexusFin ist ausschliesslich als Kreditvermittler tätig. Wir bieten keine eigenständige Versicherungsberatung an. Der Beitritt zum Kollektivversicherungsvertrag erfolgt optional im Rahmen des Kreditantrags bei der darlehensgebenden Partnerbank.
- Entschädigung: nexusFin erhält für das Anbieten oder die Vermittlung des Versicherungsbeitritts keine direkten Courtagen oder Abschlussprovisionen von der AXA. Allfällige Aufwände sind in der Vermittlungsvereinbarung des Hauptkredits abgegolten.
- Haftungsbeschränkung: Für sämtliche Fehler, Versäumnisse oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit dem Versicherungsprodukt oder der Leistungsprüfung ist direkt und ausschliesslich die AXA Versicherungen AG haftbar.
- Vertragsgrundlage: Diese Produktbeschreibung dient als gesetzlich geforderte Übersicht zum Kollektivversicherungsvertrag der AXA Versicherungen AG in Kooperation mit der Cembra Money Bank AG gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Stand: Mai 2026 | nexusFin, Postfach, 8852 Altendorf SZ, Schweiz
4. Ratenversicherung Plus (RV+) – Erweiterter Schutz
Die RV+ erweitert den Basisschutz um die Absicherung Ihrer monatlichen Fixkosten (Miete/Hypothek) bei unverschuldeten finanziellen Engpässen.
- Kreditraten (wie RV Basis): Übernahme der monatlichen Kreditrate (max. CHF 2'500.-) nach 60 Tagen Wartefrist, für max. 9 Monate pro Schadensfall.
- Fixkosten-Zusatzleistung: Zusätzliche Übernahme der monatlichen Wohnkosten (Miete oder Hypothekarzins, max. CHF 1'500.-) bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit.
- Kombiniertleistung max.: CHF 4'000.- pro Monat (Kreditrate + Fixkosten), für maximal 9 Monate pro Schadensfall.
5. Aufnahmebedingungen RV+ (zusätzlich zu Art. A AVB)
- Alle Bedingungen der RV Basisdeckung müssen kumulativ erfüllt sein.
- Nachweis der monatlichen Fixkosten (Mietvertrag oder Hypothekarvertrag) zum Zeitpunkt des Beitritts.
- Maximale Fixkosten CHF 1'500.- pro Monat versicherbar.