PRODUKTBESCHREIBUNG

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Optionale Ratenversicherung (Basisdeckung)

1. Ratenversicherung (RV) – Leistungsumfang

Absicherung der monatlichen Kreditraten bei unverschuldeten finanziellen Engpässen infolge von Krankheit oder Jobverlust.

  • Vollständige Arbeitsunfähigkeit (Krankheit/Unfall): Übernahme der im Kreditvertrag festgelegten monatlichen Rate (max. CHF 2'500.- pro Monat) nach Ablauf einer Wartefrist von 60 Tagen, für maximal 9 Monate pro Schadensfall.
  • Unverschuldete Arbeitslosigkeit: Übernahme der monatlichen Kreditrate bis max. CHF 2'500.- pro Monat für höchstens 9 Monate. Es gilt eine 60-tägige Karenzfrist ab Versicherungsbeginn.

2. Gesetzliche Aufnahmebedingungen (Art. A AVB)

Versicherungsschutz wird ausschliesslich Personen gewährt, welche am Tag des Beitritts folgende Kriterien kumulativ erfüllen:

3. Wichtige Ausschlüsse (Art. E & G AVB)

Leistungen sind unter anderem in folgenden Szenarien explizit ausgeschlossen:

Kundeninformation nach Art. 45 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)

Im Rahmen der Transparenzpflichten des Schweizerischen Versicherungsaufsichtsrechts informieren wir Sie wie folgt:

  1. Identität des Versicherers: Risikoträgerin ist die AXA Versicherungen AG, General-Guisan-Strasse 40, 8400 Winterthur.
  2. Rolle von nexusFin: nexusFin ist ausschliesslich als Kreditvermittler tätig. Wir bieten keine eigenständige Versicherungsberatung an. Der Beitritt zum Kollektivversicherungsvertrag erfolgt optional im Rahmen des Kreditantrags bei der darlehensgebenden Partnerbank.
  3. Entschädigung: nexusFin erhält für das Anbieten oder die Vermittlung des Versicherungsbeitritts keine direkten Courtagen oder Abschlussprovisionen von der AXA. Allfällige Aufwände sind in der Vermittlungsvereinbarung des Hauptkredits abgegolten.
  4. Haftungsbeschränkung: Für sämtliche Fehler, Versäumnisse oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit dem Versicherungsprodukt oder der Leistungsprüfung ist direkt und ausschliesslich die AXA Versicherungen AG haftbar.
  5. Vertragsgrundlage: Diese Produktbeschreibung dient als gesetzlich geforderte Übersicht zum Kollektivversicherungsvertrag der AXA Versicherungen AG in Kooperation mit der Cembra Money Bank AG gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Stand: Mai 2026 | nexusFin, Postfach, 8852 Altendorf SZ, Schweiz

4. Ratenversicherung Plus (RV+) – Erweiterter Schutz

Die RV+ erweitert den Basisschutz um die Absicherung Ihrer monatlichen Fixkosten (Miete/Hypothek) bei unverschuldeten finanziellen Engpässen.

  • Kreditraten (wie RV Basis): Übernahme der monatlichen Kreditrate (max. CHF 2'500.-) nach 60 Tagen Wartefrist, für max. 9 Monate pro Schadensfall.
  • Fixkosten-Zusatzleistung: Zusätzliche Übernahme der monatlichen Wohnkosten (Miete oder Hypothekarzins, max. CHF 1'500.-) bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit.
  • Kombiniertleistung max.: CHF 4'000.- pro Monat (Kreditrate + Fixkosten), für maximal 9 Monate pro Schadensfall.

5. Aufnahmebedingungen RV+ (zusätzlich zu Art. A AVB)