Konsumkreditgesetz (KKG) Schweiz erklärt – Was Kreditnehmer wissen müssen
Das Konsumkreditgesetz (KKG) ist das wichtigste Schutzgesetz für Kreditnehmer in der Schweiz. Es regelt Zinsobergrenzen, Widerrufsrechte und Pflichten der Kreditgeber.
Was ist das KKG?
Das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) gilt für Privatkredite zwischen CHF 500 und CHF 80'000 mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten. Es schützt Konsumenten vor Überschuldung und verpflichtet Kreditgeber zu einer sorgfältigen Prüfung der Kreditfähigkeit.
Zinsobergrenze 2026
Der gesetzliche Höchstzinssatz für Barkredite beträgt seit Januar 2026 10% effektiver Jahreszins. Kein seriöser Anbieter darf diesen Satz überschreiten.
14 Tage Widerrufsrecht
Nach Unterzeichnung des Kreditvertrags haben Sie gesetzlich 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das Geld muss noch nicht zurückgezahlt sein — die Frist gilt ab Vertragsschluss.
Pflicht zur Kreditfähigkeitsprüfung
Banken und Vermittler sind gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob Sie den Kredit zurückzahlen können. Wird ein Kredit vergeben obwohl er zur Überschuldung führt, ist dies eine Gesetzesverletzung (Art. 3 UWG).
Keine Vermittlungsgebühren
Kreditvermittler dürfen vom Kreditnehmer keine separate Gebühr verlangen. Wer vorab Geld verlangt, handelt illegal.
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Häufige Fragen
Gilt das KKG für alle Kredite in der Schweiz?
Das KKG gilt für Konsumkredite zwischen CHF 500 und CHF 80'000 mit Laufzeit über 3 Monaten. Hypotheken, Firmenkredite und Überziehungskredite fallen nicht darunter.
Was ist der maximale Zinssatz 2026?
Seit Januar 2026 gilt eine Zinsobergrenze von 10% effektivem Jahreszins für Barkredite. Davor waren es 11%. Diese Obergrenze ist gesetzlich bindend.
Was passiert wenn ich den Kredit widerrufe?
Bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss müssen Sie den Kreditbetrag plus allfällig bereits angefallene Zinsen zurückzahlen. Gebühren oder Strafen darf die Bank nicht verlangen.